Ich wähle Hitsch Brosi weil...
"Ich unterstütze Hitsch Brosi, weiler sich 1998 als damaliger Kulturbeauftragter des Kantons erfolgreich für ein Graubündner Kulturförderungsgesetz und damit für das Überleben der kantonalen Musikschulen ein setzte und damit die Zukunft der ausserschulischen, professionellen Musikerziehung sicherte. "
Dieter Walser
Musikschulleiter
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Die Förderung der Sing- und Musikschulen
Sing- und Musikschulen gehören im Kanton Graubünden nicht zum Schulbereich. Sie bilden kein Obligatorium. Dennoch war es erwünscht, dass möglichst allen interessierten Jugendlichen die Möglichkeit zum Musizieren offen steht. Der hohe bildende und erzieherische Wert ist unbestritten.
Dank riesiger privater Initiative entstanden im ganzen Kanton Musikschulen, sodass es Jugendlichen aus allen Regionen möglich wurde, Musikunterricht zu besuchen. Allerdings boten die Sing- und Musikschulen Unterricht in sehr unterschiedliche Qualität und mussten generell mit äusserst bescheidenen Mitteln auskommen, was es schwierig machte, qualifizierte Lehrpersonen für unsere Musikschulen zu finden. Vor allem ländliche Gemeinden mit knappem Budget konnten und wollten die Musikschulen nur bedingt fördern.
Es galt einen Weg zu finden, der es allen Jugendlichen ermöglichte, Musikunterricht zu vernünftigen Preisen zu besuchen. Zusammen mit dem Verband der Sing- und Musikschulen Graubündens wurde ein Modell erarbeitet. 50% der Kosten waren eine Grössenordnung, die den Eltern zugemutet werden können. Die anderen 50% übernahm die öffentliche Hand. Der Kanton schuf im Kulturförderungsgesetz einen Anreiz: Er übernimmt 20% der Kosten, sofern die Gemeinden 30% beisteuern. Das Anreizsystem funktionierte und bot den einzelnen Schulen einen finanziellen Rückhalt, der eine gewisse Stabilität versprach und eine entsprechende qualitative Entwicklung ermöglichte.
Mit der Neuordnung des Finanzausgleiches und der Entflechtung der Finanzströme wollte sich der Kanton allerdings wieder ganz aus der Finanzierung zurückziehen, was für die Sing- und Musikschulen einen erheblichen Rückschlag bedeutet hätte.
Zum Glück hat der Grosse Rat diesen Schritt rückgängig gemacht, man hätte Jahre intensiver Aufbauarbeit zerstört.
Dieser Punkt zeigt aber auch, dass die Entflechtung von Finanzströmen nicht Selbstzweck sein darf. Generell ist eine Finanzordnung ein Mittel zur Steuerung politischer Prozesse und zur Umsetzung politischer Anliegen. Ein einfaches Modell ist anzustreben, aber auf keinen Fall eines, das wertvolle Strukturen zerstört. Mittel und Zweck dürfen nicht verwechselt werden!
Die musikalische Förderung unserer Jugend ist nicht einfach einer von vielen Son-derwünschen. Musik ist Lebensfreude, Erfahrung der eigenen Fähigkeiten – kurz ein entscheidender Faktor für eine gesunde Jugend. Was gibt es wichtigeres?
Dank riesiger privater Initiative entstanden im ganzen Kanton Musikschulen, sodass es Jugendlichen aus allen Regionen möglich wurde, Musikunterricht zu besuchen. Allerdings boten die Sing- und Musikschulen Unterricht in sehr unterschiedliche Qualität und mussten generell mit äusserst bescheidenen Mitteln auskommen, was es schwierig machte, qualifizierte Lehrpersonen für unsere Musikschulen zu finden. Vor allem ländliche Gemeinden mit knappem Budget konnten und wollten die Musikschulen nur bedingt fördern.
Es galt einen Weg zu finden, der es allen Jugendlichen ermöglichte, Musikunterricht zu vernünftigen Preisen zu besuchen. Zusammen mit dem Verband der Sing- und Musikschulen Graubündens wurde ein Modell erarbeitet. 50% der Kosten waren eine Grössenordnung, die den Eltern zugemutet werden können. Die anderen 50% übernahm die öffentliche Hand. Der Kanton schuf im Kulturförderungsgesetz einen Anreiz: Er übernimmt 20% der Kosten, sofern die Gemeinden 30% beisteuern. Das Anreizsystem funktionierte und bot den einzelnen Schulen einen finanziellen Rückhalt, der eine gewisse Stabilität versprach und eine entsprechende qualitative Entwicklung ermöglichte.
Mit der Neuordnung des Finanzausgleiches und der Entflechtung der Finanzströme wollte sich der Kanton allerdings wieder ganz aus der Finanzierung zurückziehen, was für die Sing- und Musikschulen einen erheblichen Rückschlag bedeutet hätte.
Zum Glück hat der Grosse Rat diesen Schritt rückgängig gemacht, man hätte Jahre intensiver Aufbauarbeit zerstört.
Dieser Punkt zeigt aber auch, dass die Entflechtung von Finanzströmen nicht Selbstzweck sein darf. Generell ist eine Finanzordnung ein Mittel zur Steuerung politischer Prozesse und zur Umsetzung politischer Anliegen. Ein einfaches Modell ist anzustreben, aber auf keinen Fall eines, das wertvolle Strukturen zerstört. Mittel und Zweck dürfen nicht verwechselt werden!
Die musikalische Förderung unserer Jugend ist nicht einfach einer von vielen Son-derwünschen. Musik ist Lebensfreude, Erfahrung der eigenen Fähigkeiten – kurz ein entscheidender Faktor für eine gesunde Jugend. Was gibt es wichtigeres?







